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AGB

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmer die YourMunichTour zu verstehen.

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1. Leistungsbeschreibung und Ausführung der Leistung

Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung ist in der dazugehörigen Tourenbeschreibungen enthalten. YourMunichTour behält sich Änderungen aufgrund besonderer Gegebenheiten bei der jeweiligen Tour vor.
Die Leistungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch Führungsangebote in München für Gruppen zwischen maximal 10 und 30 Personen (die zutreffende maximale Gruppengröße entnehmen Sie bitte der jeweiligen Touren Beschreibung), im Folgenden „Fußtouren in München“ genannt und Individualtouren im Großraumfahrzeug bis maximal 8 Personen im Umland (im Folgenden „Touren ins Umland“ genannt).
YourMunichTour, vertreten durch den Inhaber Alexander Kardaschenko, arbeitet mit einem Netzwerk von bestausgebildeten Gästeführern zusammen. Für den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Gästeführer, sofern der ausführende Gästeführer den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen kann.

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2. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Auftraggeber erkennt diese AGBs mit der Auftragserteilung an. Der Auftraggeber bucht ausschließlich unter Zugrundelegung der AGBs von YourMunichTour. Entgegenstehende oder von den AGBs von YourMunichTour abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt YourMunichTour nicht an, es sei denn, YourMunichTour hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Annahme von Buchungen sowie Zahlungen durch YourMunichTour bedeutet kein Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.

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3. Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
Für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Erstellen und Zusenden der Auftragsbestätigung erfolgen, können eventuelle Zusatzkosten zu dem vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt werden. YourMunichTour wird eventuelle Zusatzkosten in schriftlicher Form dem Auftraggeber mitteilen, die dieser wiederum ebenfalls in schriftlicher Form zu bestätigen hat.
Der Aufragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Vereinbarungen zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.
Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen usw. zu berücksichtigen.

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4. Besonderheit bei Busrundfahrten

Bei Stadtrundfahrten, bei denen die Gruppe mit dem eigenen Bus anreist, ist vom Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage für den Auftragnehmer vorhanden sind. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine oder nur eingeschränkte Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.
München ist seit dem 01.10.2008 Umweltzone im Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Zur Einfahrt benötigen Sie eine Umweltplakette. Informationen erhalten Sie bei den Zulassungsstellen, beim TÜV oder unter www.umweltplakette.de

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5. Besonderheiten beim Betreten Liegenschaften Dritter

Bei Veranstaltungen in zu besuchenden Liegenschaften kann es vorkommen, dass diese trotz anderslautender Bestätigung kurzfristig nicht besichtigt werden können. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar. Es wird um Ihr Verständnis gebeten, wenn aufgrund einer besonderen, bei Vertragsabschluss nicht bekannten Nutzung einer zu besuchenden Liegenschaft durch den Eigentümer oder durch Dritte eine Führung nicht oder nur teilweise möglich ist.

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6. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl ist in der jeweiligen Touren Beschreibung zu finden.
Bei Überschreitung der jeweiligen angegeben maximalen Teilnehmerzahl ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers notwendig. Dies gilt insbesondere bei Führungen innerhalb von geschlossenen Gebäuden.

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7. Honorar

Für Führungen in München und Umgebung werden folgende Honorare berechnet:

Kategorie A*:

  • Alle Fußtouren in München: 200,00 Euro (2 Stunden), jede weitere Stunde 60,00 Euro

  • Sonderführung „Südliches Bahnhofsviertel – Einfach bunt“: 200,00 Euro (2 Stunden) + Verkostungsgebühr / pro Person nach Vereinbarung, jede weitere Stunde 60,00 Euro

  • Führung Neues Rathaus München: 280,00 Euro (keine Tour-Verlängerung möglich) 

  • Führung KZ-Gedenkstätte Dachau bei eigener Anreise: 290,00 Euro (bis 3 Stunden), jede weitere Stunde 70,00 Euro

  • Führung KZ-Gedenkstätte Dachau bei begleiteter Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zusätzlich Kosten für die Tickets) oder im Kunden eigenen Reisebus ab München: 410,00 Euro (bis 5 Stunden), jede weitere Stunde 70,00 Euro

Kategorie B*:

  • Führung KZ-Gedenkstätte Dachau:
    Als individuelle Tour bis max. 6 Personen: Abholung mit Taxi (Adresse in München) und Rückfahrt (Adresse in München): 490,00 Euro (bis 4,5 Stunden), jede weitere Stunde 80,00 Euro

  • Stadtrundfahrt im Van / Taxi: 280,00 Euro (2 Stunden), jede weitere Stunde 80,00 Euro

  • Walk & Drive im Taxi: 480,00 Euro (4,5 Stunden), jede weitere Stunde 80,00 Euro

  • Individualtouren – Touren ins Umland mit dem Van / Großraumtaxi für bis zu 7 Personen: 920,00 Euro (bis 9,5 Stunden), jede weitere angefangene Stunde 105,00 Euro.

Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang; auf §305b, BGB wird hingewiesen (Vorrang der Individualabrede gegenüber den AGBs).
Wünscht der Auftraggeber abweichend vom regulären Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung eine Abholung oder eine Beendigung außerhalb des Münchner Stadtgebiets, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wünscht der Auftraggeber Pausen während der Führungen oder der Touren, so geht dies zu Lasten des vereinbarten Zeitrahmens. Sollte sich dadurch die Gesamtdauer der Führung bzw. der Tour verlängern, so fallen die oben angeführten Sätze pro angefangene Stunde an.
*Kategorie A + B: In diesen Preisen ist Umsatzsteuer enthalten.

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8. Zahlung

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar, in vollem Umfang und in der vereinbarten Währung.
Sofern eine Quittung im Sinne von §368 BGB bzw. eine Rechnung im Sinne von §14 UStG gewünscht wird, wird gebeten, dies dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen.
Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen.
Sofern der Auftraggeber sonstige Zusatzleistung wünscht, die eine Organisation und eine Vorauskasse durch den Auftragnehmer erforderlich machen, ist dies schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Diese zusätzlichen Zahlungen (Vorauskasse) sind am Leistungstag gemeinsam mit dem vereinbarten Honorar bar, in vollem Umfang und in der vereinbarten Währung zu bezahlen.
Anzahlung:

  • Bei allen Fußtouren in München kann eine Anzahlung in Höhe von 40,00 Euro durch den Auftragnehmer verlangt werden.

  • Bei allen Touren ins Umland ist eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro fällig, es sei dann, es wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen.

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9. Eintrittsentgelte

Anfallende Eintrittsentgelte, Tickets, sonstige Transferentgelte wie Kutschfahrten, Buszubringern, Seil- oder sonstige Bergbahnen und alle sonstigen vom Auftraggeber zusätzlich gewünschten, kostenpflichtigen Unternehmungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an den Auftragnehmer zu leistenden Honorar selbst zu tragen, so weit im bestätigten Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die entsprechenden Beträge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der eintrittspflichtigen Objekte an der dortigen Kasse bezahlt.

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10. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber umgehend an die Mobilfunknummer, die der Auftraggeber bei Auftragsbestätigung erhalten hat, mitzuteilen.
Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Muss infolge der Verspätung des Auftraggebers die gebuchte Leistung gekürzt werden, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Es finden die unter Punkt 7 aufgeführten Stundensätze Anwendung
Bei einer Verspätung von 60 Minuten und länger kann der Auftragnehmer von dem Auftrag zurücktreten, da eine Führung in der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist. Der Honorar Anspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Falle ungemindert fort.

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11. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Sofern aufgrund zwingender Gründe ein anderer Gästeführer als Ersatz die vereinbarte Führung zu den vereinbarten Konditionen durchführen muss, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Auf dessen im §309 Nr. 10 b BGB genannten Rechte wird verwiesen.
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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12. Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:

  • Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenlos (evtl. Anzahlungen werden zurückerstattet)

  • 13 bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars (bzw. Verrechnung mit evtl. geleisteter Anzahlung)

  • ab 3 Tage (72 Stunden) vor Leistungsbeginn: 100% des vereinbarten Honorars (bzw. Verrechnung mit evtl. geleisteter Anzahlung)

Der Auftragnehmer behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (z.B. vorab besorgte Tickets, etc.)
Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig.
Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.

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13. Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers

Bild und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer gestattet wurde. Ausgegebenes Bild und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.

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14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Stehbehinderungen oder Ähnliches) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.
Eventuell mögliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung.

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15. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Über die Mitgliedschaft im BVGD bestehen über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

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16. Gutschein Kauf und Einlösung

(1) Gültigkeit

Alle Gutscheine sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig
Alle Gutscheine sind übertragbar auf andere Personen
Alle Gutscheine werden nicht auf den Namen einer bestimmten Person / nicht auf einen bestimmten Termin / nicht auf eine bestimmte Tour ausgestellt

(2) Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen (ab Kaufdatum) ohne Angaben von Gründen den Kauf des Gutscheins zu widerrufen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie entweder unten stehendes Muster-Formular aus oder senden Sie uns ein eigenes Schreiben mit denselben Angaben wie unten aufgeführt.
Bei Postversand gilt das Datum des Poststempels

Muster-Widerrufsformular:

An
YourMunichTour – Stadtführungen München
Alexander Kardaschenko
Robert-Koch-Str. 28
85521 Ottobrunn
E-Mail: info@yourmunichtour.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Gutschein-Codes:
Bestellt am:
Name des Käufers:
Anschrift des Käufers:
E-Mail des Käufers:
Unterschrift des Käufers (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
____________________________

(3) Einlösung von Gutscheinen

Der Gutschein Inhaber sucht sich im Angebot von www.yourmunichtour.de seine Tour zu dem von ihm gewünschten Datum aus.
Daneben kann ein Gutschein gezielt unter www.yourmunichtour.de/gutscheine eingelöst werden
Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar
Der Gutschein kann nur während des Bestellvorgangs eingelöst werden. Nach Abschluss der Buchung ist eine nachträgliche Verrechnung nicht mehr möglich
Übersteigt der Preis der gewünschten Tour den Wert des Gutscheins, so ist der Restbetrag mit Zahlung per Kreditkarte oder PayPal fällig
Der Gutschein kann nur für die Buchung einer Tour und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden

(4) Gültigkeit von Gutscheinen und eventuellem Restguthaben 

Der Gutschein und eventuelles Restguthaben sind bis zu 3 Jahre ab dem Kaufdatum des Gutscheins einlösbar
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst

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17. Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen AGBs bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

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19. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

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